Anzeige Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Allgemeine Informationen
Anzeige über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen von nicht nur unbedeutenden Mengen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
Verbrennen pflanzlicher Abfälle!
Auch jetzt im Frühjahr mit anstehenden Aufräumarbeiten nach Ende des Winters häufen sich bei der Gemeindeverwaltung wieder die Beschwerden aus der Bevölkerung über das häufige Verbrennen pflanzlicher Abfälle mit starker Rauchentwicklung. In diesem Zusammenhang wird deshalb nochmals auf Folgendes hingewiesen:
Nach den rechtlichen Bestimmungen dürfen Abfälle grundsätzlich nur in hierfür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden. Dies sind die Kompostierungsanlagen des Landkreises.
Gemäß einschlägiger Verordnung der Landesregierung besteht außerdem die Möglichkeit, im Rahmen der Grundstücksnutzung anfallende pflanzliche Abfälle auf dem Grundstück durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren zu entsorgen. Geruchsbelästigungen dürfen dabei aber nicht entstehen. Unter strengen Voraussetzungen (u.a. Einhaltung von Abstandsvorschriften, kein starker Wind, geringe Rauchentwicklung, ständige Kontrolle) ist im Einzelfall auch das Verbrennen derartiger Abfälle zulässig, wenn eine andere Beseitigung, beispielsweise durch Einarbeiten in den Boden, nicht möglich ist.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle muss im Vorfeld bei der Gemeindeverwaltung -Ortspolizeibehörde- schriftlich angezeigt werden!
Das entsprechende Anzeigeformular finden Sie unter dem Reiter „Rathaus“ auf der Homepage der Gemeinde unter www.herrischried.de, Unterrubrik „Formulare“.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung über die Art und Weise der Beseitigung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden können. Wir bitten deshalb um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
HauptamtHerr Volker Schneider
Zimmer 0.08
Hauptstrasse 28
79737 Herrischried
(07764) 9200 13
(07764) 9200 49