Windenergie
Regionalplan 3.2 – Teilfortschreibung Windenergie für die Region Hochrhein-Bodensee
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 19. März 2024 in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee beschlossen.
Zum Planungsgebiet gehören auch der Landkreis Waldshut und hier das Gemeindegebiet Herrischried.
Der Planentwurf enthält Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete.
Anregungen, Hinweise oder Stellungnahmen können vom 15. April 2024 bis einschließlich 20. September 2024 per E-Mail an geschickt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in der Öffentlichen Bekanntmachung auf www.hochrhein-bodensee/regionalplanung/Regionalplan-Teilfortschreibung3-2/.
Als webseitenbasiertes Kartentool können die Vorranggebiete Wind unter www.windenergie-hochrhein-bodensee.de eingesehen werden. Hinweise, welche im oben genannten Zeitraum über das Kartentool eingehen, werden wie Hinweise im Anhörungsverfahren behandelt.
Das Vorranggebiet der Gemeinde Herrischried wurde wie folgt festgelegt:
Quelle: www.hochrhein-bodensee/regionalplanung/regionalplan-Teilfortschreibung3-2/
Präsentation der Informationsveranstaltung vom 08.07.2024 der Firma Endura Kommunal
zum möglichen Flächenpooling
Präsentation Informationsveranstaltung für mögliches Flächenpooling