Einbeziehungssatzung Rütte Flurstück 44
Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung und örtlichen Bauvorschriften für ein Teil des Grundstücks Flst. Nr. 44 im Ortsteil „Rütte“ gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB wird mit Begründung und Umweltbeitrag vom
13.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022 (Auslegungsfrist)
beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Herrischried, Hauptstraße 28, 79737 Herrischried, während der üblichen Dienststunden (Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Alle Unterlagen können auch hier eingesehen werden:
(1) 22-05-23 Cover + Satzung (22-05-13)
(2) 22-05-23 Einbeziehungssatzung 1000 (22-05-11)
(3) 22-05-23 Begründung (22-05-13)
(4) 2022_05_02_FFH_Vorprüfung_Herrischried_Einbeziehungsatzung Rütte
(5) 2022_05_05_Eingriffs_Ausgleichsbilanzierung_Herrischried_Einbeziehungssatzung Rütte
(6) 2022_05_03_Artenschutz Einschätzung_Herrischried_Einbeziehungssatzung Rütte
(7) 2022_05_02_Herrischried_Einbeziehungssatzung Rütte-Bestand
(8) 2022_05_02_Herrischried_Einbeziehungssatzung Rütte-externer Ausgleich